Luna Et Sol Apartments

Hausordnung

§1. Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Regeln für die Anmietung des Apartments fest und gelten für alle Gäste ab dem Zeitpunkt der Buchung.
2. Mit der Buchung akzeptieren Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Eigentümerin des Apartments und Vertragspartnerin des Mietvertrages ist:
Nathalie Mintert-Vereby
Luna Et Sol Apartments
Ulica Krakowska 152
30-199 Rzaska
Steuernummer: 5130151616
Telefon: 514 332 192
E-Mail: office@lunaetsolapartments.com

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§2. Reservierung und Zahlung

1. Reservierungen können telefonisch, per E-Mail oder über Buchungsplattformen erfolgen.
2. Zur Bestätigung Ihrer Reservierung kann eine Anzahlung oder die vollständige Zahlung erforderlich sein.
3. Der Aufenthalt wird im Voraus berechnet und ist nicht erstattungsfähig, wenn der Gast seinen Aufenthalt verkürzt.
4. Der Eigentümer kann eine rückzahlbare Kaution zur Deckung eventueller Schäden verlangen.

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§3. Hotelaufenthalt

1. Der Check-in erfolgt ab 14:00 Uhr am Anreisetag und bis 11:00 Uhr am Abreisetag.
2. Ein früher Check-in oder ein später Check-out ist je nach Verfügbarkeit und nach vorheriger Absprache möglich.

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§4. Aufenthaltsregeln

1. Die Wohnung dient ausschließlich Wohnzwecken – Partys und Veranstaltungen sind verboten.
2. Die Anzahl der Personen, die in der Wohnung übernachten, darf die bei der Buchung angegebene Anzahl nicht überschreiten.
3. Gäste sind verpflichtet, in der Wohnung für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen.
4. Nachtruhe ist von 22:00 bis 6:00 Uhr.
5. Kleine Haustiere bis 12 kg sind gegen eine zusätzliche Gebühr von 80 PLN pro Nacht erlaubt.
6. Das Rauchen von Zigaretten, anderen Tabakwaren und die Verwendung von E-Zigaretten sind in den Wohnungen strengstens verboten. Rauchen ist in den Wohnungen verboten; jeder Versuch zu rauchen kann einen Feueralarm auslösen.
7. Das Anwesen wird am Eingang des Gebäudes und rund um das Haus überwacht, um die Sicherheit der Gäste und den Schutz des Eigentums zu gewährleisten.

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§5. Verantwortung für Minderjährige

1. Eltern oder Erziehungsberechtigte tragen die volle Verantwortung für Minderjährige in der gesamten Anlage (ul. Krakowska 152, 30-199 Rząska).
2. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich nur in Begleitung eines Erwachsenen auf der Anlage aufhalten.
3. Der Anlagenbetreiber haftet nicht für zivil-, straf- oder finanzielle Schäden, die durch Unfälle oder Schäden entstehen, an denen Minderjährige beteiligt sind, die sich unbeaufsichtigt auf der Anlage aufhalten.
4. Eltern oder Erziehungsberechtigte sind für die Sicherheit der Kinder und ihr Verhalten in der Wohnung, in den Gemeinschaftsbereichen, am Pool, auf dem Spielplatz und in anderen Einrichtungen verantwortlich.

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§6. Grillen

1. Grillen ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen und unter Einhaltung der Sicherheits- und Ordnungsvorschriften gestattet.
2. Das Anzünden von Feuer in nicht dafür vorgesehenen Bereichen ist verboten.

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§7. Nutzung des Pools

1. Die Nutzung des Pools ist nur nach vorheriger Anmeldung und Zahlung einer zusätzlichen Gebühr gemäß der vom Eigentümer festgelegten Preisliste möglich.
2. Zusätzlich wird eine Kaution erhoben, die dem Gast nach Beendigung der Poolnutzung zurückerstattet wird, sofern keine Schäden oder Verunreinigungen festgestellt werden.
3. Der Pool steht ausschließlich den Gästen der Anlage zur Verfügung – die Nutzung durch Außenstehende ist ohne vorherige Absprache nicht gestattet.
4. Die Nutzung des Pools erfolgt ausschließlich auf Risiko des Benutzers. Der Eigentümer haftet nicht für Unfälle, Verletzungen, Schäden oder Vorfälle, die während der Nutzung des Pools auftreten.
5. Das Herumrennen im Pool, das Betreten des Wassers unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie das unbeaufsichtigte Lassen von Kindern ist verboten.
6. Der Pool selbst kann tageweise gemietet werden.

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§8. Nutzung des Spielplatzes

1. Der Spielplatz steht ausschließlich den Gästen der Anlage zur Verfügung.
2. Die Nutzung des Spielplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.
3. Kinder dürfen den Spielplatz nur unter Aufsicht Erwachsener benutzen.
4. Der Betreiber haftet nicht für Verletzungen oder Unfälle, die durch unsachgemäße Nutzung der Geräte entstehen.

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§9. Öffentlich zugängliche Geräte
1. Für die schnelle Reinigung der Wohnung steht unseren Gästen ein Staubsauger im Flur in einem Gemeinschaftsschrank zur Verfügung.
2. Bei Bedarf können die Gäste auch die bereitgestellten Reinigungsmittel nutzen.
3. Bitte stellen Sie alle Geräte nach Gebrauch wieder an ihren vorgesehenen Platz zurück, damit sie für andere Gäste zugänglich sind.

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§10. Reinigungsservice auf Anfrage

1. Auf Wunsch des Gastes kann die Reinigung des Apartments durch ein externes Reinigungsunternehmen erfolgen.
2. Die Kosten für diesen Service trägt der Gast und müssen im Voraus vereinbart und bezahlt werden.
3. Um diese Option zu nutzen, kontaktieren Sie bitte den Vermieter mindestens 24 Stunden vor der geplanten Reinigung.
4. Der Vermieter ist nicht für die Handlungen des Reinigungsunternehmens verantwortlich, wenn dieses vom Gast beauftragt wurde.

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§11. Energiesparpflicht

1. Gäste sind verpflichtet, bei jedem Verlassen der Wohnung sämtliche Lichter und die Klimaanlage auszuschalten.
2. Die Klimaanlage sollte nicht bei geöffneten Fenstern oder Balkontüren betrieben werden.
3. Die Räume der Wohnung heizen sich nicht stark auf, daher ist es nicht notwendig, die Kühlung während Ihrer Abwesenheit eingeschaltet zu lassen.
4. Eine energieeffiziente Nutzung der Wohnung trägt zum Umweltschutz bei und unterstützt eine nachhaltige Nutzung der Immobilie.

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§12. Verantwortung

1. Gäste haften in vollem Umfang für Schäden an der Wohnung oder deren Einrichtung, unabhängig davon, ob diese durch ihr Verschulden oder das Verschulden von Mitbewohnern verursacht wurden.
2. Werden Schäden, fehlende Einrichtungsgegenstände oder sonstige Schäden festgestellt, erstellt der Eigentümer eine Dokumentation und stellt eine Rechnung für die Reparatur oder den Ersatz der beschädigten Gegenstände aus. Diese Rechnung wird dem Gast per E-Mail zugesandt oder persönlich übergeben.
3. Wird die Wohnung unbeschädigt und gemäß den Bedingungen hinterlassen, fallen keine zusätzlichen Gebühren oder Kosten an.

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§13. Zugang zum Gebäude

1. Gäste erhalten Zugang zu den Zugangscodes nach Zahlung des vollen Betrags für die Unterkunft.

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§14. Schließung der Immobilie

1. Gäste sind verpflichtet, das Tor bzw. die Eingangspforte beim Verlassen des Grundstücks zu schließen.
2. Das Offenlassen des Eingangs kann eine Gefahr für andere Gäste und das Eigentum auf dem Gelände darstellen.
3. Bei Verstößen behält sich der Eigentümer das Recht vor, den Gast zu kontaktieren oder ihm die Kosten in Rechnung zu stellen, die ihm durch die mangelnde Sicherheit des Grundstücks entstehen.

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§15. Schließen von Fenstern und Balkontüren

1. Gäste sind verpflichtet, beim Verlassen des Apartments alle Fenster und Balkontüren zu schließen.
2. Offene Fenster und Balkontüren können durch Witterungseinflüsse (z. B. Regen, Wind) zu Schäden führen und das Einbruchrisiko erhöhen.
3. Bei Schäden, die durch mangelnde Sicherung des Apartments entstehen, trägt der Gast die volle finanzielle Verantwortung.

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§16. Mülltrennung

1. Gäste sind verpflichtet, ihren Müll gemäß den geltenden Hausordnungen zu trennen.
2. Jede Wohnung verfügt über einen Biomüllcontainer.
3. Im Flur stehen Behälter und farblich gekennzeichnete Müllsäcke für folgende Abfälle bereit:
– Grünglas
– Blaues Papier
– Kunststoff und Metall (Gelber Sack)
4. Alle getrennten Abfälle sind an der dafür vorgesehenen Stelle hinter dem Tor zu entsorgen.
5. Bei Nichttrennung können gemäß den kommunalen Vorschriften zusätzliche Entsorgungskosten anfallen.

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§17. Kaffeemaschinen und On-Demand-Shopping

1. Jedes Apartment verfügt über spezielle Kaffeemaschinen mit gemahlenem Kaffee, die den Gästen kostenlos zur Verfügung stehen.
2. Auf Anfrage können Gäste kleine Einkäufe (Lebensmittel oder andere Produkte) tätigen, die ins Apartment geliefert werden.
3. Auf den Einkaufswert wird eine Servicegebühr erhoben, deren Höhe im Voraus mit dem Gast vereinbart wird.
4. Einkäufe müssen rechtzeitig im Voraus und nach Absprache mit dem Vermieter aufgegeben werden.

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§18. Vorgehensweise bei einem Unfall
1. Im Notfall oder in lebensbedrohlichen Situationen sind Gäste verpflichtet, unverzüglich die entsprechenden Notdienste (Krankenwagen, Feuerwehr, Polizei) zu kontaktieren.
2. Der Vermieter bietet Tag und Nacht Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit den Notdiensten.
3. Die Notrufnummer lautet 112 (in Polen) oder die entsprechende lokale Nummer, die in den Informationsmaterialien der Wohnung angegeben ist.
4. Der Vermieter haftet nicht für Verzögerungen bei der Hilfeleistung, die durch Handlungen Dritter entstehen.
5. Wichtige Notrufnummern:
– 112 – Allgemeine Notrufnummer (Krankenwagen, Feuerwehr, Polizei)
– 999 – Krankenwagen
– 998 – Feuerwehr
– 997 – Polizei

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§19. Parken

1. Gästen steht ein privater Parkplatz direkt unter dem Gebäude zur Verfügung.
2. Der Parkplatz wird vom Sicherheitsdienst Justus bewacht. Der Wohnungseigentümer haftet jedoch nicht für Schäden oder Diebstahl an zurückgelassenen Fahrzeugen.
3. Gäste werden gebeten, nur auf den dafür vorgesehenen Flächen zu parken.

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§ 20. Vorschriften für die Nutzung der Ladestation für Elektroautos
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Ladestation für Elektroautos ist ausschließlich für Gäste der Apartments und des Fitnessraums bestimmt.
1.2. Mit der Nutzung der Ladestation akzeptieren Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3. Die Ladestation ist ausschließlich zum Laden von Elektroautos und Plug-in-Hybriden bestimmt. Der Anschluss anderer elektrischer Geräte ist untersagt.
 
2. Nutzungsbedingungen
2.1. Die Nutzung des Ladegeräts ist nur nach vorheriger Anmeldung beim Anlagenpersonal gestattet.
2.2. Die Nutzer sind verpflichtet, das Gerät bestimmungsgemäß zu verwenden und die Sicherheitsvorschriften einzuhalten.
2.3. Nach Abschluss des Ladevorgangs ist das Fahrzeug unverzüglich abzukoppeln und die Ladestation zu räumen, damit andere Gäste sie nutzen können.
2.4. Es ist verboten:
• Manipulationen am Gerät oder an den Kabeln,
• das Fahrzeug länger als die Ladezeit angeschlossen lassen,
• ein beschädigtes Fahrzeug oder ein Fahrzeug mit sichtbaren elektrischen Defekten laden.
 
3. Gebühren und Abrechnung
3.1. Die Kosten für das Aufladen von Elektroautos werden auf Basis des tatsächlichen Stromverbrauchs berechnet.
3.2. Der Preis pro kWh richtet sich nach der am Tag der Nutzung gültigen Preisliste.
3.3. Die Abrechnung erfolgt je nach Buchungsart am Ende Ihres Aufenthalts oder nach Abschluss des Ladevorgangs.
 
4. Sicherheit
4.1. Der Nutzer trägt die volle Verantwortung für das sichere An- und Abkoppeln des Fahrzeugs.
4.2. Das Laden von Fahrzeugen bei Gewitter oder unter Bedingungen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen können, ist verboten.
4.3. Bei Störungen, Funkenbildung oder Unregelmäßigkeiten ist der Ladevorgang sofort zu unterbrechen und der Betreiber zu benachrichtigen.
 
5. Verantwortung
5.1. Der Betreiber der Anlage haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die durch unsachgemäßen Anschluss, unsachgemäße Nutzung oder Mängel an der Fahrzeuginstallation entstehen.
5.2. Der Nutzer haftet für alle Schäden an der Ladeeinrichtung oder der Infrastruktur.
5.3. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften behält sich der Betreiber das Recht vor, die weitere Nutzung der Ladestation zu verweigern.
 

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§21. Zugang zu Fernsehen und Internet
1. Jedes Apartment verfügt über einen Fernseher mit Zugang zu Smart-TV-Apps wie:
– Netflix
– YouTube
– Disney+
– Amazon Prime Video
2. Gäste können sich in ihre Streaming-Konten einloggen und die Dienste gemäß den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform nutzen.
3. Bitte melden Sie sich am Ende Ihres Aufenthalts von Ihren Konten ab – der Eigentümer haftet nicht für die spätere Nutzung Ihrer angemeldeten Konten durch Dritte.
4. Internetzugang (WLAN) ist in allen Apartments verfügbar – die Zugangsdaten finden Sie in der Apartmentbroschüre.
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§22. Beschwerden

1. Eventuelle Störungen oder technische Probleme müssen dem Eigentümer unverzüglich gemeldet werden.
2. Reklamationen müssen spätestens am Tag Ihres Aufenthalts eingereicht werden – spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt.

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§23. Schlussbestimmungen

1. Der Eigentümer hat das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn ein Gast gegen diese Hausordnung verstößt.
2. In Angelegenheiten, die in dieser Hausordnung nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.